Direktzahlungen
Marktgerechte individuelle Unterstützung
Für die Landwirtinnen und Landwirte sowie für die Agrarverwaltung war das Jahr 2023 mit der Einführung der neuen Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (Direktzahlungen der GAP-Förderperiode 2023 bis 2027) sowie ihrer nationalen Ausgestaltung besonders herausfordernd. Die Agrarverwaltung musste in kurzer Zeit ein funktionierendes Antrags-, Verwaltungs- und Kontrollsystem etablieren, um die Direktzahlungen noch im Antragsjahr 2023 auszureichen – die EU-Regularien lassen eine Auszahlung bis zum 30. Juni des Folgejahres zu.
Landwirtinnen und Landwirte aus Brandenburg (5.370 Betriebe) und Berlin (50 Betriebe) haben Ende Dezember 2023 ihre Direktzahlungen erhalten. Es handelt sich um rund 350,4 Millionen Euro für 5.419 Antragstellende.
Zu den Zahlungen zählen
- die Einkommensgrundstützung,
- die Umverteilungseinkommensstützung,
- die Junglandwirte-Einkommensstützung,
- die Öko-Regelungen, sowie
- die gekoppelte Einkommensstützung für Mutterschafe, Mutterziegen und Mutterkühe.
Bereits Mitte Dezember konnten an Antragstellende die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete, der Erschwernisausgleich für den Verzicht auf Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in Naturschutzgebieten und im Nationalpark sowie die Fördermittel für die Anlage von Blüh- und Ackerrandstreifen in Höhe von rund 29,9 Millionen ausgezahlt werden.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft machte am 8. Dezember 2023 die tatsächlichen Einheitsbeträge für die im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik finanzierten Direktzahlungen für das Antragsjahr 2023 im Bundesanzeiger bekannt:
Tatsächliche Einheitsbeträge (bundesweit) für die im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik finanzierten Direktzahlungen für das Antragsjahr 2023 |
||
---|---|---|
Kurzbezeichnung |
Bereiche |
je Hektar |
EGS |
Einkommens-Grundstützung |
170,93 Euro |
UES |
Umverteilungs-Einkommensstützung |
|
UES Gruppe 1 |
Umverteilungs-Einkommensstützung |
76,28 Euro |
UES Gruppe 2 |
Umverteilungs-Einkommensstützung |
45,76 Euro |
JES |
Junglandwirte-Einkommensstützung |
141,75 Euro |
ÖR 1a |
Nichtproduktive Flächen auf Ackerland |
|
Stufe 1 |
Nichtproduktive Flächen auf Ackerland |
1.690,00 Euro |
Stufe 2 |
Nichtproduktive Flächen auf Ackerland |
650,00 Euro |
Stufe 3 |
Nichtproduktive Flächen auf Ackerland |
390,00 Euro |
ÖR 1b |
Anlage von Blühstreifen oder –flächen auf Ackerland |
195,00 Euro |
ÖR 1c |
Anlage von Blühstreifen oder –flächen in Dauerkulturen |
195,00 Euro |
ÖR 1d |
Altgrasstreifen oder -flächen in Dauergrünland |
|
Stufe 1 |
Altgrasstreifen oder-flächen in Dauergrünland |
1.170,00 Euro |
Stufe 2 |
Altgrasstreifen oder-flächen in Dauergrünland |
520,00 Euro |
Stufe 3 |
Altgrasstreifen oder-flächen in Dauergrünland |
260,00 Euro |
ÖR2 |
Anbau vielfältiger Kulturen (mind. 10 Prozent Leguminosen) |
58,50 Euro |
ÖR3 |
Beibehaltung von Agroforst |
78,00 Euro |
ÖR4 |
Extensivierung des gesamten Dauergrünlands |
149,50 Euro |
ÖR5 |
ergebnisorientierte Grünlandbewirtschaftung mit Nachweis von mind. 4 Kennarten |
312,00 Euro |
ÖR6 |
PSM-Verzicht |
|
Stufe 1 |
PSM-Verzicht |
169,00 Euro |
Stufe 2 |
PSM-Verzicht |
65,00 Euro |
ÖR7 |
Natura 2000 |
52,00 Euro |
MSZ |
gekoppelte Prämie für Mutterschafe und –ziegen |
38,31 Euro |
MK |
gekoppelte Prämie für Mutterkühe |
85,72 Euro |
Für die Landwirtinnen und Landwirte sowie für die Agrarverwaltung war das Jahr 2023 mit der Einführung der neuen Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (Direktzahlungen der GAP-Förderperiode 2023 bis 2027) sowie ihrer nationalen Ausgestaltung besonders herausfordernd. Die Agrarverwaltung musste in kurzer Zeit ein funktionierendes Antrags-, Verwaltungs- und Kontrollsystem etablieren, um die Direktzahlungen noch im Antragsjahr 2023 auszureichen – die EU-Regularien lassen eine Auszahlung bis zum 30. Juni des Folgejahres zu.
Landwirtinnen und Landwirte aus Brandenburg (5.370 Betriebe) und Berlin (50 Betriebe) haben Ende Dezember 2023 ihre Direktzahlungen erhalten. Es handelt sich um rund 350,4 Millionen Euro für 5.419 Antragstellende.
Zu den Zahlungen zählen
- die Einkommensgrundstützung,
- die Umverteilungseinkommensstützung,
- die Junglandwirte-Einkommensstützung,
- die Öko-Regelungen, sowie
- die gekoppelte Einkommensstützung für Mutterschafe, Mutterziegen und Mutterkühe.
Bereits Mitte Dezember konnten an Antragstellende die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete, der Erschwernisausgleich für den Verzicht auf Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in Naturschutzgebieten und im Nationalpark sowie die Fördermittel für die Anlage von Blüh- und Ackerrandstreifen in Höhe von rund 29,9 Millionen ausgezahlt werden.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft machte am 8. Dezember 2023 die tatsächlichen Einheitsbeträge für die im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik finanzierten Direktzahlungen für das Antragsjahr 2023 im Bundesanzeiger bekannt:
Tatsächliche Einheitsbeträge (bundesweit) für die im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik finanzierten Direktzahlungen für das Antragsjahr 2023 |
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Kurzbezeichnung |
Bereiche |
je Hektar |
EGS |
Einkommens-Grundstützung |
170,93 Euro |
UES |
Umverteilungs-Einkommensstützung |
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UES Gruppe 1 |
Umverteilungs-Einkommensstützung |
76,28 Euro |
UES Gruppe 2 |
Umverteilungs-Einkommensstützung |
45,76 Euro |
JES |
Junglandwirte-Einkommensstützung |
141,75 Euro |
ÖR 1a |
Nichtproduktive Flächen auf Ackerland |
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Stufe 1 |
Nichtproduktive Flächen auf Ackerland |
1.690,00 Euro |
Stufe 2 |
Nichtproduktive Flächen auf Ackerland |
650,00 Euro |
Stufe 3 |
Nichtproduktive Flächen auf Ackerland |
390,00 Euro |
ÖR 1b |
Anlage von Blühstreifen oder –flächen auf Ackerland |
195,00 Euro |
ÖR 1c |
Anlage von Blühstreifen oder –flächen in Dauerkulturen |
195,00 Euro |
ÖR 1d |
Altgrasstreifen oder -flächen in Dauergrünland |
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Stufe 1 |
Altgrasstreifen oder-flächen in Dauergrünland |
1.170,00 Euro |
Stufe 2 |
Altgrasstreifen oder-flächen in Dauergrünland |
520,00 Euro |
Stufe 3 |
Altgrasstreifen oder-flächen in Dauergrünland |
260,00 Euro |
ÖR2 |
Anbau vielfältiger Kulturen (mind. 10 Prozent Leguminosen) |
58,50 Euro |
ÖR3 |
Beibehaltung von Agroforst |
78,00 Euro |
ÖR4 |
Extensivierung des gesamten Dauergrünlands |
149,50 Euro |
ÖR5 |
ergebnisorientierte Grünlandbewirtschaftung mit Nachweis von mind. 4 Kennarten |
312,00 Euro |
ÖR6 |
PSM-Verzicht |
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Stufe 1 |
PSM-Verzicht |
169,00 Euro |
Stufe 2 |
PSM-Verzicht |
65,00 Euro |
ÖR7 |
Natura 2000 |
52,00 Euro |
MSZ |
gekoppelte Prämie für Mutterschafe und –ziegen |
38,31 Euro |
MK |
gekoppelte Prämie für Mutterkühe |
85,72 Euro |
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