Direktzahlungen

Getreideernte im Trockenjahr 2019
© Janet Schmiedehausen
Getreideernte im Trockenjahr 2019
© Janet Schmiedehausen

Marktgerechte individuelle Unterstützung

Für die Landwirtinnen und Landwirte sowie für die Agrarverwaltung war das Jahr 2023 mit der Einführung der neuen Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (Direktzahlungen der GAP-Förderperiode 2023 bis 2027) sowie ihrer nationalen Ausgestaltung besonders herausfordernd. Die Agrarverwaltung musste in kurzer Zeit ein funktionierendes Antrags-, Verwaltungs- und Kontrollsystem etablieren, um die Direktzahlungen noch im Antragsjahr 2023 auszureichen – die EU-Regularien lassen eine Auszahlung bis zum 30. Juni des Folgejahres zu.

Landwirtinnen und Landwirte aus Brandenburg (5.370 Betriebe) und Berlin (50 Betriebe) haben Ende Dezember 2023 ihre Direktzahlungen erhalten. Es handelt sich um rund 350,4 Millionen Euro für 5.419 Antragstellende.

Zu den Zahlungen zählen

  • die Einkommensgrundstützung,
  • die Umverteilungseinkommensstützung,
  • die Junglandwirte-Einkommensstützung,
  • die Öko-Regelungen, sowie
  • die gekoppelte Einkommensstützung für Mutterschafe, Mutterziegen und Mutterkühe.

Bereits Mitte Dezember konnten an Antragstellende die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete, der Erschwernisausgleich für den Verzicht auf Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in Naturschutzgebieten und im Nationalpark sowie die Fördermittel für die Anlage von Blüh- und Ackerrandstreifen in Höhe von rund 29,9 Millionen ausgezahlt werden.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft machte am 8. Dezember 2023 die tatsächlichen Einheitsbeträge für die im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik finanzierten Direktzahlungen für das Antragsjahr 2023 im Bundesanzeiger bekannt:

Tatsächliche Einheitsbeträge (bundesweit) für die im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik finanzierten Direktzahlungen für das Antragsjahr 2023

Kurzbezeichnung

Bereiche

je Hektar

EGS

Einkommens-Grundstützung

170,93 Euro

UES

Umverteilungs-Einkommensstützung

UES Gruppe 1

Umverteilungs-Einkommensstützung

76,28 Euro

UES Gruppe 2

Umverteilungs-Einkommensstützung

45,76 Euro

JES

Junglandwirte-Einkommensstützung

141,75 Euro

ÖR 1a

Nichtproduktive Flächen auf Ackerland

Stufe 1

Nichtproduktive Flächen auf Ackerland

1.690,00 Euro

Stufe 2

Nichtproduktive Flächen auf Ackerland

650,00 Euro

Stufe 3

Nichtproduktive Flächen auf Ackerland

390,00 Euro

ÖR 1b

Anlage von Blühstreifen oder –flächen auf Ackerland

195,00 Euro

ÖR 1c

Anlage von Blühstreifen oder –flächen in Dauerkulturen

195,00 Euro

ÖR 1d

Altgrasstreifen oder -flächen in Dauergrünland

Stufe 1

Altgrasstreifen oder-flächen in Dauergrünland

1.170,00 Euro

Stufe 2

Altgrasstreifen oder-flächen in Dauergrünland

520,00 Euro

Stufe 3

Altgrasstreifen oder-flächen in Dauergrünland

260,00 Euro

ÖR2

Anbau vielfältiger Kulturen (mind. 10 Prozent Leguminosen)

58,50 Euro

ÖR3

Beibehaltung von Agroforst

78,00 Euro

ÖR4

Extensivierung des gesamten Dauergrünlands

149,50 Euro

ÖR5

ergebnisorientierte Grünlandbewirtschaftung mit Nachweis von mind. 4 Kennarten

312,00 Euro

ÖR6

PSM-Verzicht

 

Stufe 1

PSM-Verzicht

169,00 Euro

Stufe 2

PSM-Verzicht

65,00 Euro

ÖR7

Natura 2000

52,00 Euro

MSZ

gekoppelte Prämie für Mutterschafe und –ziegen

38,31 Euro

MK

gekoppelte Prämie für Mutterkühe

85,72 Euro

Für die Landwirtinnen und Landwirte sowie für die Agrarverwaltung war das Jahr 2023 mit der Einführung der neuen Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (Direktzahlungen der GAP-Förderperiode 2023 bis 2027) sowie ihrer nationalen Ausgestaltung besonders herausfordernd. Die Agrarverwaltung musste in kurzer Zeit ein funktionierendes Antrags-, Verwaltungs- und Kontrollsystem etablieren, um die Direktzahlungen noch im Antragsjahr 2023 auszureichen – die EU-Regularien lassen eine Auszahlung bis zum 30. Juni des Folgejahres zu.

Landwirtinnen und Landwirte aus Brandenburg (5.370 Betriebe) und Berlin (50 Betriebe) haben Ende Dezember 2023 ihre Direktzahlungen erhalten. Es handelt sich um rund 350,4 Millionen Euro für 5.419 Antragstellende.

Zu den Zahlungen zählen

  • die Einkommensgrundstützung,
  • die Umverteilungseinkommensstützung,
  • die Junglandwirte-Einkommensstützung,
  • die Öko-Regelungen, sowie
  • die gekoppelte Einkommensstützung für Mutterschafe, Mutterziegen und Mutterkühe.

Bereits Mitte Dezember konnten an Antragstellende die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete, der Erschwernisausgleich für den Verzicht auf Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in Naturschutzgebieten und im Nationalpark sowie die Fördermittel für die Anlage von Blüh- und Ackerrandstreifen in Höhe von rund 29,9 Millionen ausgezahlt werden.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft machte am 8. Dezember 2023 die tatsächlichen Einheitsbeträge für die im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik finanzierten Direktzahlungen für das Antragsjahr 2023 im Bundesanzeiger bekannt:

Tatsächliche Einheitsbeträge (bundesweit) für die im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik finanzierten Direktzahlungen für das Antragsjahr 2023

Kurzbezeichnung

Bereiche

je Hektar

EGS

Einkommens-Grundstützung

170,93 Euro

UES

Umverteilungs-Einkommensstützung

UES Gruppe 1

Umverteilungs-Einkommensstützung

76,28 Euro

UES Gruppe 2

Umverteilungs-Einkommensstützung

45,76 Euro

JES

Junglandwirte-Einkommensstützung

141,75 Euro

ÖR 1a

Nichtproduktive Flächen auf Ackerland

Stufe 1

Nichtproduktive Flächen auf Ackerland

1.690,00 Euro

Stufe 2

Nichtproduktive Flächen auf Ackerland

650,00 Euro

Stufe 3

Nichtproduktive Flächen auf Ackerland

390,00 Euro

ÖR 1b

Anlage von Blühstreifen oder –flächen auf Ackerland

195,00 Euro

ÖR 1c

Anlage von Blühstreifen oder –flächen in Dauerkulturen

195,00 Euro

ÖR 1d

Altgrasstreifen oder -flächen in Dauergrünland

Stufe 1

Altgrasstreifen oder-flächen in Dauergrünland

1.170,00 Euro

Stufe 2

Altgrasstreifen oder-flächen in Dauergrünland

520,00 Euro

Stufe 3

Altgrasstreifen oder-flächen in Dauergrünland

260,00 Euro

ÖR2

Anbau vielfältiger Kulturen (mind. 10 Prozent Leguminosen)

58,50 Euro

ÖR3

Beibehaltung von Agroforst

78,00 Euro

ÖR4

Extensivierung des gesamten Dauergrünlands

149,50 Euro

ÖR5

ergebnisorientierte Grünlandbewirtschaftung mit Nachweis von mind. 4 Kennarten

312,00 Euro

ÖR6

PSM-Verzicht

 

Stufe 1

PSM-Verzicht

169,00 Euro

Stufe 2

PSM-Verzicht

65,00 Euro

ÖR7

Natura 2000

52,00 Euro

MSZ

gekoppelte Prämie für Mutterschafe und –ziegen

38,31 Euro

MK

gekoppelte Prämie für Mutterkühe

85,72 Euro

Letzte Aktualisierung: 12.09.2024 um 11:46 Uhr
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