Einzelbetriebliche Förderung

© Ingo Offergeld/MLUK
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Fit für die Zukunft

Die Förderung einzelbetrieblicher Investitionen in landwirtschaftlichen Unternehmen umfasst Maßnahmen zur Entwicklung einer wettbewerbsfähigen, nachhaltigen, besonders umwelt- und klimaschonenden, besonders tiergerechten, multifunktionalen und witterungsbedingten Risiken vorbeugenden Landwirtschaft, die damit auch zur Sicherung von Arbeitsplätzen beiträgt, insbesondere durch die Förderung der

  • Verbesserung der Haltungsbedingungen durch besonders tiergerechte Investitionsmaßnahmen
  • Verbesserung des effizienten Ressourceneinsatzes
  • Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen aus selbstständiger Tätigkeit im außerlandwirtschaftlichen Bereich
  • Vorbeugung von Schäden durch Naturkatastrophen gleichzusetzende widrige Witterungsverhältnisse
  • Verbesserung der Lebens-, Arbeits- und Produktionsbedingungen

Die geförderten Investitionen werden durch Erhöhung der Umsatzerlöse, Qualitätsverbesserung, Verarbeitung und Direktvermarktung zur Erhöhung der Wertschöpfung beigetragen. Die realisierten Maßnahmen führen ebenso zur Einsparung von Arbeitszeit und Vorleistungen sowie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen.

Schwerpunkte der bewilligten Investitionen sind Rationalisierungsmaßnahmen sowie Neubau von Haltungseinrichtungen für Milchkühe und Jungrinder, die Anschaffung neuer Melktechnologie sowie mobiler Technik zur Versorgung der Tierbestände und zur Emissionsminderung. Viele Landwirte haben im Berichtszeitraum auch in Bewässerungsmaßnahmen und in die mobile Geflügelhaltung investiert.

Die Förderung einzelbetrieblicher Investitionen in landwirtschaftlichen Unternehmen umfasst Maßnahmen zur Entwicklung einer wettbewerbsfähigen, nachhaltigen, besonders umwelt- und klimaschonenden, besonders tiergerechten, multifunktionalen und witterungsbedingten Risiken vorbeugenden Landwirtschaft, die damit auch zur Sicherung von Arbeitsplätzen beiträgt, insbesondere durch die Förderung der

  • Verbesserung der Haltungsbedingungen durch besonders tiergerechte Investitionsmaßnahmen
  • Verbesserung des effizienten Ressourceneinsatzes
  • Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen aus selbstständiger Tätigkeit im außerlandwirtschaftlichen Bereich
  • Vorbeugung von Schäden durch Naturkatastrophen gleichzusetzende widrige Witterungsverhältnisse
  • Verbesserung der Lebens-, Arbeits- und Produktionsbedingungen

Die geförderten Investitionen werden durch Erhöhung der Umsatzerlöse, Qualitätsverbesserung, Verarbeitung und Direktvermarktung zur Erhöhung der Wertschöpfung beigetragen. Die realisierten Maßnahmen führen ebenso zur Einsparung von Arbeitszeit und Vorleistungen sowie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen.

Schwerpunkte der bewilligten Investitionen sind Rationalisierungsmaßnahmen sowie Neubau von Haltungseinrichtungen für Milchkühe und Jungrinder, die Anschaffung neuer Melktechnologie sowie mobiler Technik zur Versorgung der Tierbestände und zur Emissionsminderung. Viele Landwirte haben im Berichtszeitraum auch in Bewässerungsmaßnahmen und in die mobile Geflügelhaltung investiert.

Einzelbetriebliche Investitionsförderung (EBI) für die EU-Förderperiode 2023 bis 2027 im Antragsjahr 2025
Fördergegenstand Anzahl der Vorhaben Gesamtinvestitionsvolumen in Euro Bewilligungsbetrag in Euro
Errichtung und Erwerb von neuen Bewässerungs- und Wasserspeicheranlagen, einschließlich Technik 5 3.196.024,64 1.340.619,80
Errichtung, Erwerb oder Modernisierung von unbeweglichem Vermögen in der Tierhaltung, insbesondere zur Verbesserung der Hygiene oder des Tierwohls 23 53.995.112,03 20.942.470,53
davon für Junglandwirte*innen 4 12.883.411,70 4.328.414,72
Errichtung, Erwerb oder Modernisierung von unbeweglichem Vermögen zur Verbesserung der Arbeits- und Produktionsbedingungen oder zur Erhöhung der betrieblichen Wertschöpfung/Wettbewerbsfähigkeit 4 1.392.704,60 468.136,00
Errichtung, Erwerb oder Modernisierung von unbeweglichem Vermögen einschließlich zielgerichteter Ausstattungsgegenstände und diese nicht die Primärproduktion betreffen 1 714.000,00 300.000,00
Kauf von neuen Maschinen, Geräten und Anlagen der Außenwirtschaft (u.a. Techniken für Präzisionslandwirtschaft und Umwelt- und Klimaschutz), einschließlich der für den unmittelbaren Produktionsprozess notwendigen Computersoftware 25 4.845.544,08 1.716.776,21
davon für Junglandwirte*innen 5 1.022.448,00 433.410,00
Kauf von neuen Maschinen, Geräten und Anlagen der Innenwirtschaft (u.a. Techniken für Präzisionslandwirtschaft und Umwelt- und Klimaschutz), einschließlich der für den unmittelbaren Produktionsprozess notwendigen Computersoftware 22 3.925.662,70 1.334.455,34
davon für Junglandwirte*innen 4 165.944,10 71.284,41
Kauf von neuen Spezialmaschinen, Geräten und Anlagen der Außenwirtschaft im Gartenbau (u.a. Techniken für Präzisionslandwirtschaft und Umwelt- und Klimaschutz) nach Anlage 5, einschließlich der für den unmittelbaren Produktionsprozess notwendigen Computersoftware 5 3.234.939,46 1.631.061,91
Investitionen, die der Schaffung und Entwicklung zusätzlicher Einkommensquellen (z.B. Hofladen, bäuerliche Gastronomie, Urlaub auf dem Bauernhof, landwirtschaftliche oder landwirtschaftsnahe Bildung, bäuerliches Handwerk) dienen und nicht die Primärproduktion betreffen 2 440.940,22 174.487,68
Investitionen, die der Verarbeitung (erste Verarbeitungsstufe) und Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen nach dem Anhang I AEUV dienen sowie die Direktvermarktung von diesen Erzeugnissen 4 599.509,72 230.784,12
Summe 91 72.344.437,45 28.138.791,59
Quelle: MLEUV, Referat 31, März 2026
Einzelbetriebliche Investitionsförderung (EBI) für die EU-Förderperiode 2023 bis 2027 im Antragsjahr 2025
Fördergegenstand Anzahl der Vorhaben Gesamtinvestitionsvolumen in Euro Bewilligungsbetrag in Euro
Errichtung und Erwerb von neuen Bewässerungs- und Wasserspeicheranlagen, einschließlich Technik 5 3.196.024,64 1.340.619,80
Errichtung, Erwerb oder Modernisierung von unbeweglichem Vermögen in der Tierhaltung, insbesondere zur Verbesserung der Hygiene oder des Tierwohls 23 53.995.112,03 20.942.470,53
davon für Junglandwirte*innen 4 12.883.411,70 4.328.414,72
Errichtung, Erwerb oder Modernisierung von unbeweglichem Vermögen zur Verbesserung der Arbeits- und Produktionsbedingungen oder zur Erhöhung der betrieblichen Wertschöpfung/Wettbewerbsfähigkeit 4 1.392.704,60 468.136,00
Errichtung, Erwerb oder Modernisierung von unbeweglichem Vermögen einschließlich zielgerichteter Ausstattungsgegenstände und diese nicht die Primärproduktion betreffen 1 714.000,00 300.000,00
Kauf von neuen Maschinen, Geräten und Anlagen der Außenwirtschaft (u.a. Techniken für Präzisionslandwirtschaft und Umwelt- und Klimaschutz), einschließlich der für den unmittelbaren Produktionsprozess notwendigen Computersoftware 25 4.845.544,08 1.716.776,21
davon für Junglandwirte*innen 5 1.022.448,00 433.410,00
Kauf von neuen Maschinen, Geräten und Anlagen der Innenwirtschaft (u.a. Techniken für Präzisionslandwirtschaft und Umwelt- und Klimaschutz), einschließlich der für den unmittelbaren Produktionsprozess notwendigen Computersoftware 22 3.925.662,70 1.334.455,34
davon für Junglandwirte*innen 4 165.944,10 71.284,41
Kauf von neuen Spezialmaschinen, Geräten und Anlagen der Außenwirtschaft im Gartenbau (u.a. Techniken für Präzisionslandwirtschaft und Umwelt- und Klimaschutz) nach Anlage 5, einschließlich der für den unmittelbaren Produktionsprozess notwendigen Computersoftware 5 3.234.939,46 1.631.061,91
Investitionen, die der Schaffung und Entwicklung zusätzlicher Einkommensquellen (z.B. Hofladen, bäuerliche Gastronomie, Urlaub auf dem Bauernhof, landwirtschaftliche oder landwirtschaftsnahe Bildung, bäuerliches Handwerk) dienen und nicht die Primärproduktion betreffen 2 440.940,22 174.487,68
Investitionen, die der Verarbeitung (erste Verarbeitungsstufe) und Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen nach dem Anhang I AEUV dienen sowie die Direktvermarktung von diesen Erzeugnissen 4 599.509,72 230.784,12
Summe 91 72.344.437,45 28.138.791,59
Quelle: MLEUV, Referat 31, März 2026
Letzte Aktualisierung: 24.03.2026 um 11:41 Uhr
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