Ausbildende Betriebe

Ausbilder
© Ingo Offergeld/MLUK
Ausbilder
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Wir brauchen unsere hoch qualifizerten und engagierten Ausbilder und Ausbilderinnen

Kern des Dualen Ausbildungssystems ist die praktische Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsbetrieb. Die Betriebe werden von der Zuständigen Stelle für Berufliche Bildung im Agrarbereich als Ausbildungsbetrieb anerkannt, wenn die gestellten Anforderungen alleine oder in Kooperation mit anderen Ausbildungsbetrieben erfüllt werden.

Die Ausbildung Jugendlicher erfordert neben der "Alltagsarbeit" hohes Engagement für den Berufsnachwuchs. Der Ausbildungsablauf muss entsprechend der Ausbildungsordnung geplant und durchgeführt werden. Dazu gehört auch, den jungen Menschen zur Dokumentation des Ausbildungsverlaufs anzuhalten und Kontakt zur Berufsschule zu halten. In den letzten Jahren mussten die Ausbildungsbetriebe zunehmend Augenmerk auf die Werbung von geeigneten Jugendlichen für eine Ausbildung im Grünen Bereich sowie auf die Arbeit mit Jugendlichen mit nicht so guten Startbedingungen für eine Ausbildung legen.

Die Anzahl der ausbildenden Betriebe ist in 2022 stabil geblieben. Neu-Anerkennungen und Ausbildungs-Einstellung halten sich die Waage. Ursachen für die Beendigung der Ausbildung sind Betriebsaufgaben und Umstrukturierungen vor allem in der Tierhaltung. Ungeachtet dessen konnten nicht alle angebotenen Ausbildungsplätze besetzt werden. Ein zahlenmäßiger Nachweis ist nicht möglich, da es keinen „Meldezwang“ für freie Ausbildungsplätze gibt.

Neu ist, dass in den Regionalstellen für Bildung im Agrarbereich Kurse für Ausbilder eine „Rehabilitationspädagogische Zusatzausbildung“ angeboten werden. Das ermöglicht einerseits die betriebliche Ausbildung von Jugendlichen mit Behinderung und ist hilfreich beim Umgang mit Auszubildenden mit schwierigen Bedingungen jenseits einer festgestellten Behinderung gemäß Paragraph 66 Berufsbildungsgesetz (BBiG).

Kern des Dualen Ausbildungssystems ist die praktische Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsbetrieb. Die Betriebe werden von der Zuständigen Stelle für Berufliche Bildung im Agrarbereich als Ausbildungsbetrieb anerkannt, wenn die gestellten Anforderungen alleine oder in Kooperation mit anderen Ausbildungsbetrieben erfüllt werden.

Die Ausbildung Jugendlicher erfordert neben der "Alltagsarbeit" hohes Engagement für den Berufsnachwuchs. Der Ausbildungsablauf muss entsprechend der Ausbildungsordnung geplant und durchgeführt werden. Dazu gehört auch, den jungen Menschen zur Dokumentation des Ausbildungsverlaufs anzuhalten und Kontakt zur Berufsschule zu halten. In den letzten Jahren mussten die Ausbildungsbetriebe zunehmend Augenmerk auf die Werbung von geeigneten Jugendlichen für eine Ausbildung im Grünen Bereich sowie auf die Arbeit mit Jugendlichen mit nicht so guten Startbedingungen für eine Ausbildung legen.

Die Anzahl der ausbildenden Betriebe ist in 2022 stabil geblieben. Neu-Anerkennungen und Ausbildungs-Einstellung halten sich die Waage. Ursachen für die Beendigung der Ausbildung sind Betriebsaufgaben und Umstrukturierungen vor allem in der Tierhaltung. Ungeachtet dessen konnten nicht alle angebotenen Ausbildungsplätze besetzt werden. Ein zahlenmäßiger Nachweis ist nicht möglich, da es keinen „Meldezwang“ für freie Ausbildungsplätze gibt.

Neu ist, dass in den Regionalstellen für Bildung im Agrarbereich Kurse für Ausbilder eine „Rehabilitationspädagogische Zusatzausbildung“ angeboten werden. Das ermöglicht einerseits die betriebliche Ausbildung von Jugendlichen mit Behinderung und ist hilfreich beim Umgang mit Auszubildenden mit schwierigen Bedingungen jenseits einer festgestellten Behinderung gemäß Paragraph 66 Berufsbildungsgesetz (BBiG).

Anzahl der ausbildenden Betriebe 2007 bis 2022
Jahr 2007 2010 2015 2017 2018 2019 2020 2021 2022
Anzahl der ausbildenden Betriebe 728 660 539 520 511 581 511 511 511
Quelle: Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF)
Anzahl der ausbildenden Betriebe 2007 bis 2022
Jahr 2007 2010 2015 2017 2018 2019 2020 2021 2022
Anzahl der ausbildenden Betriebe 728 660 539 520 511 581 511 511 511
Quelle: Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF)
Letzte Aktualisierung: 10.07.2023 um 15:53 Uhr
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