Seit dem 1. Januar 2018 ist für alle Beschäftigten - damit auch in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau - mindestens der gesetzliche Mindestlohn zu zahlen.
Bundesweit gesetzlicher Mindestlohn mit den Bereichen Landwirtschaft und Gartenbau:
(für die unterste Lohngruppe)
- ab 1. Januar 2025: 12,82 Euro (brutto) je Stunde