Löhne

Kartoffel-Feldarbeit
© Ingo Offergeld/MLUK
Kartoffel-Feldarbeit
© Ingo Offergeld/MLUK

Lohnanpassung

Seit dem 1. Januar 2018 ist für alle Beschäftigten - damit auch in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau - mindestens der gesetzliche Mindestlohn zu zahlen.

Bundesweit gesetzlicher Mindestlohn mit den Bereichen Landwirtschaft und Gartenbau:

(für die unterste Lohngruppe)

  • ab 1. Januar 2025: 12,82 Euro (brutto) je Stunde

Seit dem 1. Januar 2018 ist für alle Beschäftigten - damit auch in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau - mindestens der gesetzliche Mindestlohn zu zahlen.

Bundesweit gesetzlicher Mindestlohn mit den Bereichen Landwirtschaft und Gartenbau:

(für die unterste Lohngruppe)

  • ab 1. Januar 2025: 12,82 Euro (brutto) je Stunde
Letzte Aktualisierung: 02.01.2025 um 14:26 Uhr
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