Kern des Dualen Ausbildungssystems ist die praktische Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsbetrieb. Die Betriebe werden von der Zuständigen Stelle für Berufliche Bildung im Agrarbereich als Ausbildungsbetrieb anerkannt, wenn die gestellten Anforderungen alleine oder in Kooperation mit anderen Ausbildungsbetrieben erfüllt werden.
Die Ausbildung Jugendlicher erfordert neben der "Alltagsarbeit" hohes Engagement für den Berufsnachwuchs. Der Ausbildungsablauf muss entsprechend der Ausbildungsordnung geplant und durchgeführt werden. Dazu gehört auch, den jungen Menschen zur Dokumentation des Ausbildungsverlaufs anzuhalten und Kontakt zur Berufsschule zu halten. In den letzten Jahren mussten die Ausbildungsbetriebe zunehmend Augenmerk auf die Werbung von geeigneten Jugendlichen für eine Ausbildung im Grünen Bereich sowie auf die Arbeit mit Jugendlichen mit nicht so guten Startbedingungen für eine Ausbildung legen.
Im Internet sind Ausbildungsbetriebe und Ausbildungsplatzangebote hier zu finden agrarausbildungsbetriebe.brandenburg.de
Die Anzahl der ausbildenden Betriebe ist auch in 2023 mit rund 500 stabil geblieben. Neu-Anerkennungen und Ausbildungs-Einstellung halten sich die Waage. Ursachen für die Beendigung der Ausbildungstätigkeit sind Betriebsaufgaben und Umstrukturierungen vor allem in der Tierhaltung. Ungeachtet dessen konnten wiederum nicht alle angebotenen Ausbildungsplätze besetzt werden. Ein zahlenmäßiger Nachweis ist nicht möglich, da es keinen „Meldezwang“ für freie Ausbildungsplätze gibt.
Neu ist, dass in den Regionalstellen für Bildung im Agrarbereich Kurse für Ausbilder eine „Rehabilitationspädagogische Zusatzausbildung“ angeboten werden. Das ermöglicht einerseits die betriebliche Ausbildung von Jugendlichen mit Behinderung und ist andererseits hilfreich beim Umgang mit Auszubildenden mit schwierigen Bedingungen jenseits einer festgestellten Behinderung gemäß Paragraph 66 Berufsbildungsgesetz (BBiG).