Für das Prüfungswesen sind die Rahmenbedingungen wie Organisation, Ablauf, Dauer, Prüfungsleistungen, Maßstäbe des Bestehens der Prüfung rechtlich vorgeschrieben. Dazu gehört natürlich auch die durch das Berufsbildungsgesetz vorgeschrieben Zusammensetzung der ehrenamtlichen Prüfungsausschüsse. Ohne die rund 500 ehrenamtlichen Prüferinnen und Prüfer wäre das Prüfungswesen undenkbar.
Engagement im Ehrenamt unverzichtbar
Vor allem der große Zeitaufwand für die praktischen Einzelprüfungen ist nur mit großem Engagement im Ehrenamt zu bewältigen. In den Prüfungsausschüssen sitzen oft zwei bis drei Vertreter aus der Praxis. Unabhängig von Ernte oder anderen betrieblichen Ereignissen müssen die ehrenamtlichen Prüferinnen und Prüfer zur Verfügung stehen. Das gilt nicht nur für die Prüfungstermine, sondern auch für die Vorbereitung der Prüfungen, die Kontrolle der Berichtshefte und Korrektur von Klausuren.
Ehrenamt bedeutet natürlich die Ausübung eines freiwilligen öffentlichen Amtes, das nicht auf Entgelt ausgerichtet ist. Jedoch bei einer Schätzung auf der Grundlage eines fiktiven Honorars von 40 Euro/Stunde würde eine Aufrechnung des letzten Jahres (durchschnittlich 5 Stunden/praktische Prüfung) ein Gesamtvolumen von rund 220.000 Euro für die praktischen Prüfungen ergeben. Die notwendigen Vorleistungen für Prüfungen, Korrekturen und andere Termine nicht mitgerechnet.
Ausbilder, Betriebsleiter und gutes Fachpersonal übernehmen seit 1992 diese verantwortungsvolle Aufgabe als Hüter der Qualität des Berufsnachwuchses im Land Brandenburg.