Die Flurbereinigung bleibt für die Entwicklung und Stärkung des ländlichen Raumes unverzichtbar. Als hoheitlich geleitete, aber privatnützige Verfahren dienen sie vorrangig der Verbesserung und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe sowie einer Vielzahl weiterer nichtöffentlicher Interessen. Es können jedoch ebenso Maßnahmen der dörflichen Entwicklung umgesetzt sowie kommunale und andere öffentliche Projekte unterstützt werden. Hier sind zum einen große Infrastrukturprojekte zu nennen. Zunehmend an Bedeutung gewinnen zum anderen aber auch Projekte zum Klimaschutz, speziell zum Moorschutz und zur Verbesserung des Landschaftswasserhaushaltes.
Erreicht werden die Verbesserungen durch konsequente Anwendung bodenordnerischer Instrumente. Dazu gehören insbesondere die Zusammenlegung landwirtschaftlich genutzter Flächen (Arrondierung), die Regelung von grundstücksrelevanten Rechten und die Vermessung zur Verbesserung des Liegenschaftskatasters. Ferner kann durch den Ausbau ländlicher Wege, Gräben und anderer gemeinschaftlicher Anlagen die ländliche Infrastruktur aufgewertet oder sogar erst geschaffen werden.
Für Vorhaben Dritter kann durch gezielte Flächentausche Land in der gewünschten Gebietskulisse bereitgestellt werden, ohne aufwendigen Grunderwerb tätigen oder Grundstückseigentümer gar enteignen zu müssen. Der Landbedarf für größere Infrastrukturprojekte, wie beispielsweise den Ausbau von Autobahnen, kann ebenfalls ohne Enteignung realisiert werden. Denn die Belastung durch den Flächenentzug trifft nicht nur wenige Einzelne, sondern wird auf die Schultern vieler Eigentümer verteilt und dadurch für den Einzelnen kaum spürbar.
Aktive Beteiligung
Durch die aktive Einbindung aller Akteure im ländlichen Raum und intensive Bürgermitwirkung werden einvernehmliche Lösungen angestrebt. Unparteiisches Verhalten und Einfühlungsvermögen in die jeweilige Interessenlage der Betroffenen, der Grundstückseigentümer, der Pächter, der Gemeinden, der anderen Planungsträger und sonstigen Interessenvertretern machen die Flurbereinigungsbehörde zu einem Treuhänder der Grundstücke und zu einem anerkannt neutralen Vermittler. Die Interessen der Teilnehmergemeinschaften von Flurbereinigungsverfahren werden im Land Brandenburg weitgehend durch den Verband für Landentwicklung und Flurneuordnung wahrgenommen.
Ausgleichs- und Konfliktmanagement
Flurbereinigungsverfahren bieten eine Fülle von Gestaltungs- und Ausgleichsmöglichkeiten, mit denen es aller Erfahrung nach gelingt, ein hohes Maß an Zustimmung aller Beteiligten bei der Umsetzung der Verfahrensziele zu erreichen. Der hoheitliche Charakter der Flurbereinigung ermöglicht aber auch dort rechtlich tragfähige Lösungen, wo gegenläufige Einzelinteressen Konflikte hervorrufen.
Schwerpunkte und Verfahren
Schwerpunkte der Flurbereinigung sind das Oderbruch, der Nationalpark „Unteres Odertal“, die Elbauenlandschaft in der Prignitz sowie die Unternehmensverfahren für den Autobahnneubau BAB 14 und die Bergbaufolgelandschaften in der Lausitz.
Zunehmend ist die Flurbereinigung auf die Unterstützung von Projekten zum Klimaschutz und zur Verbesserung des Landschaftswasserhaushaltes (Gewässerentwicklung, Wasserrückhalt, Moorschutz) ausgerichtet. Der alleinige agrarstrukturelle Zweck tritt bei vielen Verfahren in den Hintergrund.
Bearbeitungsstatistik
Die Flurbereinigung ist im Laufe der letzten 30 Jahre im Land Brandenburg zu einem zentralen Element zukunftsorientierter Landentwicklung avanciert. Von den 182 seit 1991 angeordneten Flurbereinigungsverfahren verbleiben 181 Verfahren (Zusammenschluss zweier Verfahren) mit einer Gesamtfläche von 301.047 Hektar. Von diesen konnten bislang 81 Verfahren mit einer Gesamtfläche von 102.636 Hektar erfolgreich beendet werden. In weiteren 23 Verfahren (37.866 Hektar) wurde die Neuordnung eigentumsrechtlich umgesetzt, Kataster und Grundbuch berichtigt.
Die nachfolgenden beiden Grafiken zeigten den Stand der Verfahrensbearbeitung der 181 Flurbereinigungsverfahren im Land Brandenburg zum 31. Dezember 2023 sowie die insgesamt bearbeiteten Flächen je Verfahrensstand.
- 81 Verfahren abgeschlossen durch Schlussfeststellung
- 23 Verfahren nach Eintritt des neuen Rechtszustandes durch Ausführungsanordnung
- 9 Verfahren mit bekanntgegebenem Flurbereinigungsplan
- 19 Verfahren mit vorläufiger Besitzeinweisung
- 5 Verfahren mit genehmigtem Neuzuteilungsentwurf
- 22 Verfahren mit genehmigtem Wege- und Gewässerplan
- 6 Verfahren mit festgestellter Wertermittlung
- 16 Verfahren nach Anordnung der Flurbereinigung