Gesetzliches Datenfundament
Das gesetzliche Fundament für die Datenbereitstellung
Da der Landtag Brandenburg keinen permanenten "Sonderbeschluss" zur Daten-Berichterstattung benötigt, nutzt er das Gesetz zur Förderung der agrarstrukturellen Entwicklung im Land Brandenburg (Landwirtschaftsförderungsgesetz - LFG) vom 14. Februar 1994.
Der Landtag hat in diesem Gesetz festgelegt, dass das Land verpflichtet ist, die Existenz der landwirtschaftlichen Betriebe zu sichern.
Die Berichterstattung ist im Abschnitt 2 des Gesetzes verankert, welcher die Überschrift "Gegenstand und Art der Förderung, Förderungsempfänger, Berichterstattung" trägt.
Der Auftrag an das Agrarministerium resultiert demnach aus einer fortlaufenden Kontroll- und Unterrichtungspflicht der Landesregierung gegenüber den Landtagsausschüssen bei der Umsetzung des Landwirtschaftsförderungsgesetzes. Diese Online-Variante hat die Agrarberichte in Druckform seit 2014 übernommen.
Die statistischen Ämter aller Bundesländer sind zudem verpflichtet, nach dem Bundes-Agrarstatistikgesetz (AgrStatG) Daten zu erheben. Diese erhobenen Daten fließen in allen Bundesländern als amtliches Fundament in die jeweiligen Landes-Agrarberichte ein.
Das gesetzliche Fundament für die Datenbereitstellung
Da der Landtag Brandenburg keinen permanenten "Sonderbeschluss" zur Daten-Berichterstattung benötigt, nutzt er das Gesetz zur Förderung der agrarstrukturellen Entwicklung im Land Brandenburg (Landwirtschaftsförderungsgesetz - LFG) vom 14. Februar 1994.
Der Landtag hat in diesem Gesetz festgelegt, dass das Land verpflichtet ist, die Existenz der landwirtschaftlichen Betriebe zu sichern.
Die Berichterstattung ist im Abschnitt 2 des Gesetzes verankert, welcher die Überschrift "Gegenstand und Art der Förderung, Förderungsempfänger, Berichterstattung" trägt.
Der Auftrag an das Agrarministerium resultiert demnach aus einer fortlaufenden Kontroll- und Unterrichtungspflicht der Landesregierung gegenüber den Landtagsausschüssen bei der Umsetzung des Landwirtschaftsförderungsgesetzes. Diese Online-Variante hat die Agrarberichte in Druckform seit 2014 übernommen.
Die statistischen Ämter aller Bundesländer sind zudem verpflichtet, nach dem Bundes-Agrarstatistikgesetz (AgrStatG) Daten zu erheben. Diese erhobenen Daten fließen in allen Bundesländern als amtliches Fundament in die jeweiligen Landes-Agrarberichte ein.