Direktzahlungen
Marktgerechte individuelle Unterstützung
Direktzahlungen sind ein Kernelement der EU-Agrarförderung und bilden den wesentlichen Teil der sogenannten ersten Säule der GAP (Förderperiode 2023 bis 2027). Entsprechende Hintergrundinformationen zu den Direktzahlungen finden Sie auch auf der der WEB-Seite des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat.
Die Agrarverwaltung hat ein funktionierendes Antrags-, Verwaltungs- und Kontrollsystem etabliert. Die Auszahlung der EU-Fördermittel ist an ein stringentes System von Kontrollen gebunden. Das Land steht hier in der Pflicht, alle Kontrollregelungen bei allen Landwirtinnen und Landwirten durchzuführen, da sonst Strafzahlungen an die EU möglich sind.
Von den Landwirtinnen und Landwirten aus Brandenburg und Berlin (5.128 Antragstellende) haben 2025 nach Abschluss der Kontrollen 5.071 Antragstellende ihre beantragten Fördermittel in Höhe von rund 351,9 Millionen erhalten.
Zu den Zahlungen zählen
- die Einkommensgrundstützung,
- die Umverteilungseinkommensstützung,
- die Junglandwirte-Einkommensstützung,
- die Öko-Regelungen, sowie
- die gekoppelte Einkommensstützung für Mutterschafe, Mutterziegen und Mutterkühe.
| Direktzahlungen an Landwirte*innen aus Brandenburg und Berlin 2025 | ||
|---|---|---|
| Fördergegenstand | Anzahl von Antragstellenden | Betrag in Euro |
| Einkommensgrunstützung (EGS) | 5.071 | 194.600.169,08 |
| Umverteilungsprämie (UES) Stufe 1 | 5.070 | 9.812.483,81 |
| Umverteilungsprämie (UES) Stufe 2 | 5.070 | 2.139.960,29 |
| Junglandwirteprämie (JES) | 351 | 2.517.432,31 |
| Tierprämie Mutterschafe/Ziegen (ZSZ) | 318 | 2.051.308,94 |
| Tierprämie Mutterkühe (ZMK) | 1.272 | 5.656.705,45 |
| Brache Ackerland (ÖR1a) Stufe 1 | 2.587 | 12.576.652,59 |
| Brache Ackerland (ÖR1a) Stufe 2 | 2.587 | 4.256.571,01 |
| Brache Ackerland (ÖR1a) Stufe 3 | 2.587 | 9.750.464,70 |
| Blühflächen/Blühstreifen Ackerland (ÖR 1b) | 90 | 87.135,89 |
| Blühflächen/Blühstreifen Dauerkulturen (ÖR 1c) | 1 | 0,00 |
| Altgrasstreifen (ÖR 1d) Stufe 1 | 650 | 889.789,25 |
| Altgrasstreifen (ÖR 1d) Stufe 2 | 650 | 469.649,33 |
| Altgrasstreifen (ÖR 1d) Stufe 3 | 650 | 158.389,28 |
| Anbau vielfältiger Kulturen (ÖR 2) | 957 | 27.005.186,85 |
| Agroforst (ÖR 3) | 19 | 3.320,82 |
| Dauergrünland-Extensivierung (ÖR 4) | 1.304 | 12.526.438,96 |
| Kennarten auf Dauergrünland (ÖR 5) | 2.598 | 47.878.123,02 |
| Verzicht auf Pflanzenschutzmittel Sommerungen und Dauerkulturen (ÖR 6a) | 1.774 | 3.788.680,36 |
| Verzicht auf Pflanzenschutzmittel Ackerfutter (ÖR 6b) | 1.774 | 2.384.508,41 |
| Natura 2000 (ÖR 7) | 2.602 | 13.336.226,87 |
| Gesamtergebnis (Summe) |
37.982 | 351.889.197,22 |
Quelle: LELF 05/2026
Hinweis: Aufgrund eines Staatsvertrages mit dem Land Berlin gibt es ein gemeinsames Antragsverfahren im Rahmen der "Direktzahlungen".
Am Rande: Landwirtschaftbetriebe in Berlin
Im Jahr 2023 gab es in Berlin insgesamt 46 landwirtschaftliche Betriebe, die gemeinsam eine landwirtschaftlich genutzte Fläche (LF) von 1.908 Hektar bewirtschafteten. Für die Bewirtschaftung standen diesen Betrieben 261 Arbeitskräfte zur Verfügung. Die genutzte Fläche gliederte sich dabei in 1.075 Hektar Ackerland sowie 824 Hektar Dauergrünland, sodass sowohl Ackerbau als auch Grünlandbewirtschaftung einen bedeutenden Anteil an der Berliner Landwirtschaft hatten.
Von den 46 Betrieben wirtschafteten 6 Betriebe, was einem Anteil von 13,0 Prozent entspricht, nach den Prinzipien des ökologischen Landbaus. Diese ökologisch wirtschaftenden Betriebe bewirtschafteten insgesamt 292 Hektar, was 15,3 Prozent der gesamten landwirtschaftlich genutzten Fläche entspricht.
Ein Großteil der landwirtschaftlich genutzten Fläche in Berlin, nämlich 1.447 Hektar oder 75,8 Prozent der LF, bestand aus Pachtflächen. Im Durchschnitt zahlten die Berliner Landwirtschaftsbetriebe für die Nutzung der Fläche 155 Euro je Hektar, was die Kostenstruktur der landwirtschaftlichen Betriebe in der Hauptstadt verdeutlicht. (Informationen des Amtes für Statistik BB)
Direktzahlungen sind ein Kernelement der EU-Agrarförderung und bilden den wesentlichen Teil der sogenannten ersten Säule der GAP (Förderperiode 2023 bis 2027). Entsprechende Hintergrundinformationen zu den Direktzahlungen finden Sie auch auf der der WEB-Seite des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat.
Die Agrarverwaltung hat ein funktionierendes Antrags-, Verwaltungs- und Kontrollsystem etabliert. Die Auszahlung der EU-Fördermittel ist an ein stringentes System von Kontrollen gebunden. Das Land steht hier in der Pflicht, alle Kontrollregelungen bei allen Landwirtinnen und Landwirten durchzuführen, da sonst Strafzahlungen an die EU möglich sind.
Von den Landwirtinnen und Landwirten aus Brandenburg und Berlin (5.128 Antragstellende) haben 2025 nach Abschluss der Kontrollen 5.071 Antragstellende ihre beantragten Fördermittel in Höhe von rund 351,9 Millionen erhalten.
Zu den Zahlungen zählen
- die Einkommensgrundstützung,
- die Umverteilungseinkommensstützung,
- die Junglandwirte-Einkommensstützung,
- die Öko-Regelungen, sowie
- die gekoppelte Einkommensstützung für Mutterschafe, Mutterziegen und Mutterkühe.
| Direktzahlungen an Landwirte*innen aus Brandenburg und Berlin 2025 | ||
|---|---|---|
| Fördergegenstand | Anzahl von Antragstellenden | Betrag in Euro |
| Einkommensgrunstützung (EGS) | 5.071 | 194.600.169,08 |
| Umverteilungsprämie (UES) Stufe 1 | 5.070 | 9.812.483,81 |
| Umverteilungsprämie (UES) Stufe 2 | 5.070 | 2.139.960,29 |
| Junglandwirteprämie (JES) | 351 | 2.517.432,31 |
| Tierprämie Mutterschafe/Ziegen (ZSZ) | 318 | 2.051.308,94 |
| Tierprämie Mutterkühe (ZMK) | 1.272 | 5.656.705,45 |
| Brache Ackerland (ÖR1a) Stufe 1 | 2.587 | 12.576.652,59 |
| Brache Ackerland (ÖR1a) Stufe 2 | 2.587 | 4.256.571,01 |
| Brache Ackerland (ÖR1a) Stufe 3 | 2.587 | 9.750.464,70 |
| Blühflächen/Blühstreifen Ackerland (ÖR 1b) | 90 | 87.135,89 |
| Blühflächen/Blühstreifen Dauerkulturen (ÖR 1c) | 1 | 0,00 |
| Altgrasstreifen (ÖR 1d) Stufe 1 | 650 | 889.789,25 |
| Altgrasstreifen (ÖR 1d) Stufe 2 | 650 | 469.649,33 |
| Altgrasstreifen (ÖR 1d) Stufe 3 | 650 | 158.389,28 |
| Anbau vielfältiger Kulturen (ÖR 2) | 957 | 27.005.186,85 |
| Agroforst (ÖR 3) | 19 | 3.320,82 |
| Dauergrünland-Extensivierung (ÖR 4) | 1.304 | 12.526.438,96 |
| Kennarten auf Dauergrünland (ÖR 5) | 2.598 | 47.878.123,02 |
| Verzicht auf Pflanzenschutzmittel Sommerungen und Dauerkulturen (ÖR 6a) | 1.774 | 3.788.680,36 |
| Verzicht auf Pflanzenschutzmittel Ackerfutter (ÖR 6b) | 1.774 | 2.384.508,41 |
| Natura 2000 (ÖR 7) | 2.602 | 13.336.226,87 |
| Gesamtergebnis (Summe) |
37.982 | 351.889.197,22 |
Quelle: LELF 05/2026
Hinweis: Aufgrund eines Staatsvertrages mit dem Land Berlin gibt es ein gemeinsames Antragsverfahren im Rahmen der "Direktzahlungen".
Am Rande: Landwirtschaftbetriebe in Berlin
Im Jahr 2023 gab es in Berlin insgesamt 46 landwirtschaftliche Betriebe, die gemeinsam eine landwirtschaftlich genutzte Fläche (LF) von 1.908 Hektar bewirtschafteten. Für die Bewirtschaftung standen diesen Betrieben 261 Arbeitskräfte zur Verfügung. Die genutzte Fläche gliederte sich dabei in 1.075 Hektar Ackerland sowie 824 Hektar Dauergrünland, sodass sowohl Ackerbau als auch Grünlandbewirtschaftung einen bedeutenden Anteil an der Berliner Landwirtschaft hatten.
Von den 46 Betrieben wirtschafteten 6 Betriebe, was einem Anteil von 13,0 Prozent entspricht, nach den Prinzipien des ökologischen Landbaus. Diese ökologisch wirtschaftenden Betriebe bewirtschafteten insgesamt 292 Hektar, was 15,3 Prozent der gesamten landwirtschaftlich genutzten Fläche entspricht.
Ein Großteil der landwirtschaftlich genutzten Fläche in Berlin, nämlich 1.447 Hektar oder 75,8 Prozent der LF, bestand aus Pachtflächen. Im Durchschnitt zahlten die Berliner Landwirtschaftsbetriebe für die Nutzung der Fläche 155 Euro je Hektar, was die Kostenstruktur der landwirtschaftlichen Betriebe in der Hauptstadt verdeutlicht. (Informationen des Amtes für Statistik BB)
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